Schweiz: Keine generelle Pflicht, dafür Selbstverantwortung

In der Schweiz besteht keine gesetzliche Pflicht, das Auto im Winter mit Winterpneus auszurüsten. Der Fahrzeugführer ist jedoch dazu verpflichtet, sein Fahrzeug in jeder Situation beherrschen zu können. Wird wegen der ungeeigneten Ausrüstung des Fahrzeugs ein Unfall verursacht, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder Regress nehmen.

Der Fahrzeuglenker ist verpflichtet, mit einem betriebssicheren Fahrzeug zu fahren. Bei Winterverhältnissen mit Sommerreifen zu fahren gilt nicht als betriebssicher und ist daher strafbar. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe liegt bei 1.6 mm, empfohlen sind jedoch 4 mm.

Doch auch unsere Nachbarländer haben ihre eigene Definition von Winterreifenpflicht. Hier die wichtigsten Vorschriften aus dem benachbarten Alpenraum:

Deutschland: situative Winterpneupflicht

Gemäss Gesetz muss ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Winterreifen gefahren werden. Dies nennt sich auch “situative Winterreifenpflicht”. Wer also Fahrten bei Winterverhältnissen vermeiden kann, muss keine Winterreifen montieren.

Änderungen Winterreifenverordnung 2017:

Bisher wurden Reifen als Winterreifen im Sinne der Winterreifenpflicht anerkannt, wenn sie eine M+S-Kennzeichnungen aufwiesen. Mit den Änderungen in 2017 müssen Winterreifen mit einem sogenannten Schneeflockensymbol (sog. Three-Peak-Mountain-Snowflake) versehen sein, um der Winterreifenpflicht zu entsprechen. Reifen mit M+S-Kennzeichnung und einem Herstellungsdatum bis Ende 2017 werden im Rahmen einer Übergangsfrist bis zum 30.09.2024 als Winterreifen anerkannt. Nach dieser Übergangsfrist müssen Winterreifen grundsätzlich das Schneeflockensymbol tragen. Das gleiche gilt für Winterreifen, die ab Anfang 2018 gefertigt werden bzw. wurden. Anders als die Bezeichnung “M+S” steht das Schneeflockensymbol für die Einhaltung genormter Mindestqualitäten eines Pneus auf Schnee.

Österreich: Winterreifenpflicht abhängig vom Strassenzustand

Bei Schnee auf der Strasse, Schneematsch und Eis müssen auf allen Rädern Winterpneus montiert sein. Es wird empfohlen dem Wetterbericht zu folgen, denn einfache Strassennässe kann schnell zu Glatteis werden. Alternativ kann auch in der Kombination Sommerreifen plus Schneeketten gefahren werden. Dies ist jedoch nur erlaubt wenn die Strassen durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Bei Winterreifen (M+S Kennung) liegt die gesetzliche Mindestprofiltiefe bei 4 mm.

Frankreich: Winterreifenpflicht durch Verkehrsschilder

In Frankreich gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Je nach Witterungs- und Strassenverhältnissen kann die Nutzung allerdings vorgeschrieben werden. Dies wird durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt.

Italien: jede Provinz regelt ihre eigene Winterreifenpflicht

Die Winterreifenpflicht in Italien ist nicht einheitlich geregelt. Die jeweils gültigen Bestimmungen werden von den einzelnen Provinzen festgelegt. Die Winterreifenpflicht wird durch eine entsprechende Beschilderung bekanntgemacht. Somit kann über einzelne Strecken bei entsprechenden Winterverhältnissen die Benutzung von Winterreifen oder Schneeketten vorübergehend vorgeschrieben werden. Dies gilt vor allem in nördlichen Provinzen und Regionen (z. Bsp. Mailand und Südtirol). Wir empfehlen daher von Oktober bis Ende April nur mit entsprechender Winterausrüstung zu fahren.