Die Verhältnisse auf unseren Strassen entwickeln sich ständig weiter: Der Verkehr nimmt konstant zu, und das Verhalten der Strassenbenutzer verändert sich ebenfalls. Es ist darum notwendig, die Verkehrsregeln und Signaltafeln dieser neuen Situation anzupassen.

Überholen auf der Autobahn: Rechtsvorbeifahren bedingt erlaubt

Überholen auf der Autobahn: Rechtsüberholen bedingt erlaubt

Kommt es bei Parallelverkehr auf dem linken Fahrstreifen zu Stau, ist es verboten, das voranfahrende Fahrzeug rechts zu überholen und wieder auf den linken Streifen zu wechseln.

Hingegen ist es nicht verboten, auf der rechten Spur vorbeizufahren bzw. aufzuschliessen. Das nennt sich „passives Rechtsvorbeifahren“ bei gleichbleibender Geschwindigkeit, das heisst ohne zu beschleunigen. Das passive Rechtsvorbeifahren erfolgt nicht, weil man beschleunigt hat, sondern weil die Autos auf dem linken Fahrstreifen langsamer vorankommen. Das geschieht regelmässig, wenn ein Fahrzeug auf der Überholspur langsam unterwegs ist und dadurch den gesamten Verkehr abbremst (Handorgeleffekt), während die Fahrzeuge auf der rechten Spur normal weiterfahren können.

Dreispurige AAutobahnutobahn: mindestens 100 km/h auf der linken Spur

Auf Autobahnen mit drei Spuren in einer Fahrtrichtung kann die linke Spur ausschliesslich von Fahrzeugen benutzt werden, die zu einer Geschwindigkeit von über 100 km/h berechtigt sind. Bislang betrug die erlaubte Mindestgeschwindigkeit auf dem linken Fahrstreifen über 80 km/h.

Rückwärtsfahren: nur erlaubt, wenn Weiterfahrt unmöglich ist

Weil Rückwärtsfahrmanöver die Ursache für zahlreiche tödliche Unfälle sind, müssen sie auf ein absolutes Minimum beschränkt werden. So ist das Rückwärtsfahren nur ausnahmsweise erlaubt, zum Beispiel, wenn es unmöglich ist, weiterzufahren (in einer Sackgasse) oder zu wenden.

Vortrittsberechtige Fahrzeuge: kein Mindestabstand mehr

Zu einem vortrittsberechtigten Fahrzeug mit Blaulicht muss kein Mindestabstand mehr eingehalten werden. Bisher betrug die vorgeschriebene Minimaldistanz 100 m.

Neue Verkehrsschilder

Sackgasse mit Ausnahmen

Sackgasse mit Ausnahmen

Öffnung des Pannenstreifens

Öffnung des Pannenstreifens

Massnahmen Via Sicura

Medizinische Kontrolle ab 70 Jahren: obligatorisch alle 2 Jahre

Fahrzeuglenker im Alter von 70 Jahren und mehr sind alle zwei Jahre zu einer medizinischen Kontrolle (Prüfung der Fahrtüchtigkeit) bei ihrem Hausarzt verpflichtet.

Ab 2019 wird diese Kontrolle erst ab dem Alter von 75 Jahren statt 70 obligatorisch sein.

Beweiskraft der Kontrolle mit dem Atem-Alkoholmessgerät

Am 1. Oktober 2016 wurde auf unseren Strassen eine neue Methode für die Atem-Alkoholkontrolle eingeführt: das Ethylometer, auch Alkoholtester genannt.

Diese Messmethode vereinfacht die Kontrollen sowohl für die Polizei als auch für die Fahrzeuglenkenden. Die Messeinheit hat sich verändert, und die erhaltenen Werte können als gesetzlicher Beweis dienen, was in den meisten Fällen die Blutprobe unnötig macht. Der in der Schweiz erlaubte Alkoholspiegel von 0.5 ‰ (Promille) bleibt jedoch unverändert, ebenso wie die Sanktionen.